Was muss ich alles über die Impfung wissen?
Jeder
Impfstoff braucht in der Schweiz eine Zulassung. Dazu müssen hohe Standards für Sicherheit,
Wirksamkeit und Qualität erfüllt sein. Die wissenschaftliche Überprüfung und Zulassung von
Impfstoffen auf diese hohen Standards nimmt das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic
vor. Alle in der Schweiz zugelassenen Impfstoffe erfüllen die hohen Standards, sind wirksam und
sicher.
1. Ist die Impfung wirksam und sicher?
2. Wer soll sich impfen lassen?
Die
Impfstellen im Kanton Zug richten sich nach den Empfehlungen der Eidgenössischen Impfkommission
und des BAG. Mehr Informationen finden Sie unter diesem Link.
3. Treten Nebenwirkungen auf?
Allgemein
gilt: Das Risiko schwerer Nebenwirkungen ist viel kleiner als das Risiko für einen schweren
Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus. Gemäss Studienergebnissen sind die
Impfstoffe gut verträglich. Es können die für Impfungen üblichen Nebenwirkungen auftreten. So
sind Lokalreaktionen wie Schmerzen an der Einstichstelle, Müdigkeit und Kopfschmerzen häufige
Nebenwirkungen. Weitere, seltener auftretende Nebenwirkung wurden beobachtet. In der Regel sind
die Nebenwirkungen mild bis moderat und verschwinden nach wenigen Tagen.
Viele wollen sich und ihre Mitmenschen vor dem Coronavirus schützen. Aber es gibt auch viele Fragen. Bleiben Sie immer auf dem neusten Stand und informieren Sie sich einfach online unter bag-coronavirus.ch/impfung.
Hier entsteht eine neue Internetpräsenz
4. Was muss ich nach der Impfung beachten?
Wie bei allen Impfungen besteht das allerdings seltene Risiko einer allergischen Reaktion, weshalb man nach der Impfung mindestens 5 Minuten vor Ort bleiben muss.
Weitere
Informationen zur Corona-Impfung entnehmen Sie der Webseite des BAG: bag-coronavirus.ch/impfung
Covid-Impfung im Kanton Zug
Schützen Sie sich und Ihre Liebsten.
Wer ist für eine Impfung berechtigt?
Grundsätzlich empfehlen das BAG und die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) im Herbst/Winter 2023/2024 eine Impfung gegen Covid-19 für besonders gefährdete Personen (BGPs): Personen ≥ 65 Jahre, Personen ≥ 16 Jahre mit Vorerkrankungen (inkl. schwangere Frauen mit Vorerkrankungen) und Personen mit Trisomie 21.
Kontakt
Amt
für Gesundheit
Aegeristrasse 56
6300 Zug
Montag bis Freitag
08:00 -
12:00, 13:30 - 17:00
+41 41 728 39 39,
Was muss ich zur Impfung mitbringen?
Ärzte
und Ärztinnen
Dr.
Beat Bumbacher
Seestrasse
3
6330 Cham
Reisemedizin
/ Impfsprechstunde des Zuger Kantonsspitals
10
Covid-19-Impfungen
-
Zuger
Kantonsspital AG (zgks.ch)
Landhausstrasse
11
6340 Baar
Dr.
Marc Hoppler
Baarerstrasse
2
6300 Zug
Praxis
Herti
Hertizentrum
12
6300 Zug
Wo kann ich mich impfen lassen?
Apotheken
Bahnhof
Apotheke
Alpenstrasse
12
6300 Zug
Drogerie
Moll AG
Hinterbergstrasse
40
6312 Steinhausen
Gotthard
Apotheke
Bahnhofstrasse
17
6340 Baar
Herti
Apotheke
Hertizentrum
10
6300 Zug
Metalli
Apotheke
Industriestrasse
13b
6300 Zug
Zug
Apotheke
Bahnhofplatz
6300 Zug
Melden
Sie sich bei Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt.
Weiter
stehen folgende Stellen zur Verfügung:
Erstimpfung (Grundimmunisierung) ab 16 Jahren
Im
Kanton Zug werden die Impfempfehlung der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF)
und des Bundesamts für Gesundheit (BAG) für die Covid-19-Impfung für den Herbst und Winter
2023/2024 umgesetzt. Die Covid-19-Impfung wird im Herbst/Winter für besonders gefährdete
Personen (BGP) empfohlen. Schwangere können nach individueller Abklärung eine Impfung
erhalten. Allen weiteren Personen wird keine Covid-19-Impfung empfohlen. Eine
empfohlene Impfung ist kostenlos und wird von der obligatorischen
Krankenpflegeversicherung übernommen.
Eine Impfung kann frühestens
6 Monate nach der letzten Covid-Infektion durchgeführt
werden.
Falls notwendig wird für die Impfung in der Apotheke eine Verordnung
benötigt.
Auffrischimpfung ab 16 Jahren
Im
Kanton Zug werden die Impfempfehlung der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF)
und des Bundesamts für Gesundheit (BAG) für die Covid-19-Impfung für den Herbst und Winter
2023/2024 umgesetzt. Die Covid-19-Impfung wird im Herbst/Winter für besonders gefährdete
Personen (BGP) empfohlen. Schwangere können nach individueller Abklärung eine Impfung
erhalten. Allen weiteren Personen wird keine Covid-19-Impfung empfohlen. Eine
empfohlene Impfung ist kostenlos und wird von der obligatorischen
Krankenpflegeversicherung übernommen.
Eine Auffrisch-Impfung kann frühestens 6
Monate nach der letzten Impfung oder Covid-Infektion durchgeführt
werden.
Falls notwendig wird für die Impfung in der Apotheke eine Verordnung
benötigt.
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
Eine Auffrischimpfung wird weder gesunden Kindern noch Kindern mit einer chronischen Erkrankung empfohlen. In Ausnahmefällen entscheidet allein der Arzt oder die Ärztin vor Ort, ob eine Impfung dennoch verabreicht werden kann. Wollen Sie Ihr Kind trotzdem impfen lassen, weisen wir Sie bereits jetzt darauf hin, dass nur gerade der monovalente mRNA-Impfstoff von Pfizer im Alter ab 12 Jahren dafür zugelassen ist. Es besteht kein Anspruch auf eine Impfung und eine Kostenrückerstattung.
Welche Impfstoffe stehen im Kanton Zug zur Verfügung?
DE