Was muss ich alles über die Impfung wissen?
Jeder Impfstoff braucht in der Schweiz eine Zulassung. Dazu müssen hohe Standards für Sicherheit, Wirksamkeit und Qualität erfüllt sein. Die wissenschaftliche Überprüfung und Zulassung von Impfstoffen auf diese hohen Standards nimmt das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic vor. Alle in der Schweiz zugelassenen Impfstoffe erfüllen die hohen Standards, sind wirksam und sicher.
1. Ist die Impfung wirksam und sicher?
2. Wer soll sich impfen lassen?
Die Impfstellen im Kanton Zug richten sich nach den Empfehlungen der Eidgenössischen Impfkommission und des BAG. Mehr Informationen finden Sie unter diesem Link.
3. Treten Nebenwirkungen auf?
Allgemein gilt: Das Risiko schwerer Nebenwirkungen ist viel kleiner als das Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus. Gemäss Studienergebnissen sind die Impfstoffe gut verträglich. Es können die für Impfungen üblichen Nebenwirkungen auftreten. So sind Lokalreaktionen wie Schmerzen an der Einstichstelle, Müdigkeit und Kopfschmerzen häufige Nebenwirkungen. Weitere, seltener auftretende Nebenwirkung wurden beobachtet. In der Regel sind die Nebenwirkungen mild bis moderat und verschwinden nach wenigen Tagen.
Viele wollen sich und ihre Mitmenschen vor dem Coronavirus schützen. Aber es gibt auch viele Fragen. Bleiben Sie immer auf dem neusten Stand und informieren Sie sich einfach online unter bag-coronavirus.ch/impfung.
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4. Was muss ich nach der Impfung beachten?
Wie bei allen Impfungen besteht das allerdings seltene Risiko einer allergischen Reaktion, weshalb man nach der Impfung mindestens 5 Minuten vor Ort bleiben muss.
Weitere Informationen zur Corona-Impfung entnehmen Sie der Webseite des BAG: bag-coronavirus.ch/impfung
Covid-Impfung im Kanton Zug
Schützen Sie sich und Ihre Liebsten.
Wer ist für eine Impfung berechtigt?
Grundsätzlich empfehlen das BAG und die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) im Herbst/Winter 2023/2024 eine Impfung gegen Covid-19 für besonders gefährdete Personen (BGPs): Personen ≥ 65 Jahre, Personen ≥ 16 Jahre mit Vorerkrankungen (inkl. schwangere Frauen mit Vorerkrankungen) und Personen mit Trisomie 21.
Kontakt
Amt für Gesundheit
Aegeristrasse 56
6300 Zug
Montag bis Freitag
08:00 - 12:00, 13:30 - 17:00
+41 41 728 39 39, gesund@zg.ch
Was muss ich zur Impfung mitbringen?
Ärzte und Ärztinnen
Dr. Beat Bumbacher
Telefon: 041 720 44 44
E-Mail: dr.bumbacher@hin.ch
Seestrasse 3
6330 Cham
Reisemedizin / Impfsprechstunde des Zuger Kantonsspitals
Telefon: 041 399 40 10
Covid-19-Impfungen -
Zuger Kantonsspital AG (zgks.ch)
Landhausstrasse 11
6340 Baar
Dr. Marc Hoppler
Telefon: 041 711 21 85
E-Mail: info.hoppler@hin.ch
Baarerstrasse 2
6300 Zug
Praxis Herti
Telefon: 041 710 41 55
E-Mail: praxisherti@hin.ch
Hertizentrum 12
6300 Zug
Wo kann ich mich impfen lassen?
Apotheken
Amavita Apotheke Unterägeri
Telefon: 058 878 23 60
E-Mail: apotheke.unteraegeri@amavita.ch
Zugerstrasse 32
6314 Unterägeri
Bahnhof Apotheke
Telefon: 041 711 12 76
E-Mail: info@apotheke-zug.ch
Alpenstrasse 12
6300 Zug
Drogerie Moll AG
Telefon: 041 741 70 00
E-Mail: info@drogeriemoll.ch
Hinterbergstrasse 40
6312 Steinhausen
Gotthard Apotheke
Telefon: 041 760 35 15
E-Mail: gotthardapotheke@ifak-hin.ch
Bahnhofstrasse 17
6340 Baar
Herti Apotheke
Telefon: 041 711 85 00
E-Mail: info@hertiapotheke.ch
Hertizentrum 10
6300 Zug
Metalli Apotheke
Telefon: 041 710 74 23
E-Mail: metalli@achillea.ch
Industriestrasse 13b
6300 Zug
Zug Apotheke
Telefon: 041 720 10 00
E-Mail: zug@achillea.ch
Bahnhofplatz
6300 Zug
Melden Sie sich bei Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt.
Weiter stehen folgende Stellen zur Verfügung:
Erstimpfung (Grundimmunisierung) ab 16 Jahren
Im Kanton Zug werden die Impfempfehlung der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF) und des Bundesamts für Gesundheit (BAG) für die Covid-19-Impfung für den Herbst und Winter 2023/2024 umgesetzt. Die Covid-19-Impfung wird im Herbst/Winter für besonders gefährdete Personen (BGP) empfohlen. Schwangere können nach individueller Abklärung eine Impfung erhalten. Allen weiteren Personen wird keine Covid-19-Impfung empfohlen. Eine empfohlene Impfung ist kostenlos und wird von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen.
Eine Impfung kann frühestens 6 Monate nach der letzten Covid-Infektion durchgeführt werden.
Falls notwendig wird für die Impfung in der Apotheke eine Verordnung benötigt.
Auffrischimpfung ab 16 Jahren
Im Kanton Zug werden die Impfempfehlung der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF) und des Bundesamts für Gesundheit (BAG) für die Covid-19-Impfung für den Herbst und Winter 2023/2024 umgesetzt. Die Covid-19-Impfung wird im Herbst/Winter für besonders gefährdete Personen (BGP) empfohlen. Schwangere können nach individueller Abklärung eine Impfung erhalten. Allen weiteren Personen wird keine Covid-19-Impfung empfohlen. Eine empfohlene Impfung ist kostenlos und wird von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen.
Eine Auffrisch-Impfung kann frühestens 6 Monate nach der letzten Impfung oder Covid-Infektion durchgeführt werden.
Falls notwendig wird für die Impfung in der Apotheke eine Verordnung benötigt.
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
Eine Auffrischimpfung wird weder gesunden Kindern noch Kindern mit einer chronischen Erkrankung empfohlen. In Ausnahmefällen entscheidet allein der Arzt oder die Ärztin vor Ort, ob eine Impfung dennoch verabreicht werden kann. Wollen Sie Ihr Kind trotzdem impfen lassen, weisen wir Sie bereits jetzt darauf hin, dass nur gerade der monovalente mRNA-Impfstoff von Pfizer im Alter ab 12 Jahren dafür zugelassen ist. Es besteht kein Anspruch auf eine Impfung und eine Kostenrückerstattung.
Welche Impfstoffe stehen im Kanton Zug zur Verfügung?
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